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Rechtliches

Das grundlegendste Papier der «Gemeinsamen Schule Unterleberberg» sind die Statuten. Die ursprüngliche Fassung aus dem Jahre 2009 wurde nach der Gemeindefusion von Riedholz mit Niederwil per 1. Januar 2013 revidiert und von allen Verbandsgemeinden sowie dem Regierungsrat des Kantons Solothurn genehmigt.

Obwohl die Volksschullehrpersonen vom Zweckverband angestellt werden und somit also «Gemeindeangestellte» sind, ist es der kantonale Solothurner Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der sämtliche anstellungsrelevante Fragen (Lohn, Sozialleistungen, etc.) regelt. Die GSU selber legt in ihrer Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) «lediglich» die Anstellungsbedingungen der Musiklehrpersonen und der Mitarbeitenden aus Tagesschule und Schulverwaltung fest.

Das Musik- und das Tagesschulreglement geben jeweils Auskunft über die Ziele, den Aufbau und die Grundsätze dieser beiden Organisationen.

Für die Miete von Räumlichkeiten im Sekundarschulzentrum (der einzigen GSU eigenen Immobilie) wurde das Raum- und Anlagebenützungsreglement geschaffen. Für Interessenten steht auch gleich das Formular Benützungsvertrag zum Download bereit.