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Schülertransport

Von den GSU-Verbandsgemeinden sind lediglich Flumenthal, Günsberg, Hubersdorf und Riedholz Volksschulstandorte. Daher müssen viele Schülerinnen und Schüler mehrmals täglich einen weiten Schulweg zurücklegen.

Schulbus

Mit einem eigenen Schülertransport will die GSU soweit möglich die Schulwege aller Kindergarten- und Primarschulkinder aus den übrigen Gemeinden, entfernten Dorfteilen oder Weilern sicherstellen. Diese Aufgabe ist im Mandatsverhältnis an Herrn Beat Biberstein aus Hubersdorf übertragen, der mit seinem Kleinbus den täglichen Schülertransport vom Wohnort der Kinder bis zu deren Schulort und auch zur Tagesschule aufrecht hält (siehe Schulbusfahrplan).

Abgeltung von Schülertransportkosten

Eltern von Kindern, die den Schulbus nicht benutzen können, obwohl der Schulweg vom Kanton als unzumutbar beurteilt wird, haben gemäss Schülertransportverordnung des Kantons Solothurn ein Anrecht auf Abgeltung der ihnen erwachsenden Transportkosten. Dies gilt für

  • Kinder und Jugendliche vom Balmberg, die den Kindergarten oder die Primarschule in Günsberg oder das Sekundarschulzentrum in Hubersdorf besuchen.
  • Jugendliche aus Balm und Günsberg, die das Sekundarschulzentrum in Hubersdorf besuchen.
  • Kinder und Jugendliche aus Kammersrohr, die den Kindergarten oder die Primarschule (im Einzelfall auch das Sekundarschulzentrum) in Hubersdorf besuchen.
  • Jugendliche aller Verbandsgemeinden, welche die Sek P in Solothurn besuchen. Ab dem Schuljahr 20/21 werden auch die Transportkosten für den Besuch der 1. Klasse des Gymnasiums (9. Schuljahr, ehemals MAR) vergütet.

Ob ein Schulweg unzumutbar ist, legt der Kanton fest. Er berücksichtigt dabei das Alter der Kinder, die Distanz und Höhendifferenz sowie die Gefährlichkeit des Schulwegs.

Eltern, die Anspruch auf Abgeltung von Schülertransportkosten im Bereich des öffentlichen Verkehrs erheben, füllen das entsprechende Formular aus (hier in rechter Spalte per Download oder bei der Hauptschulleitung erhältlich) und retournieren dieses unterschrieben. Es muss in jedem Fall ein Nachweis über tatsächlich erwachsene Unkosten erbracht werden (z. B. Quittung).

Eltern, die Anspruch auf Abgeltung von Schülertransportkosten im Bereich des privaten Verkehrs erheben (Schülertransport mit dem eigenen PW), wenden sich direkt an die Hauptschulleitung (032 531 30 00) um den Vergütungsansatz zusammen mit dem Hauptschulleiter zu berechnen.

Im Oktober bewilligt der Regierungsrat die Transportkonzepte der einzelnen Schulen und veranlasst die Auszahlung der Subventionen. Somit kann die GSU anfangs November Schülertransportkosten rückvergüten.

Der Schülertransport an private Schulen ist laut Gesetz nicht Teil des Vertrages zwischen der Volksschule und dem Amt für Verkehr und Tiefbau und kann somit nicht entschädigt werden.