Schulzahnarzt
«Die Gemeinden sorgen für die regelmässige Schulzahnpflege.» So lautet im Kanton Solothurn die gesetzlich verankerte Regelung. 2018 diskutierten die betroffenen Schulzahnärzte, die Verbandsgemeinden und die Schulleitungskonferenz GSU eine Vereinheitlichung der Schulzahnpflege. Zwar beschlossen einige Gemeinden, ihre Modelle einander anzugleichen, die Verantwortung für die Organisation der Schulzahnpflege wollten sie jedoch nicht der GSU übertragen. Dies führt dazu, dass in den einzelnen Schulen unterschiedliche Reglemente gelten, je nach dem aus welchen Gemeinden die Schülerinnen und Schüler stammen.
Gerne schalten wir hier die aktuellen Schulzahnpflegereglemente unserer Verbandsgemeinden auf. Sie finden diese auch auf den jeweiligen Websites. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
Die in unseren Schulen vier- bis sechsmal pro Jahr stattfindende Zahnprophylaxe (Zähneputzen) ist ebenfalls in den jeweiligen Schulzahnpflegereglementen festgehalten. Sie wird jedoch in den Schulen vor Ort durchgeführt und von diesen in Absprache mit den Detalhygienikerinnen organisiert.