Teilintegration Instrumentalunterricht
Aufgrund diverser Reformprojekte (Blockzeiten, Medienkunde, Frühfremdsprachen) bleiben der Musikschule an Randstunden oder Nachmittagen immer weniger Zeitfenster, in denen Instrumentalunterricht durchgeführt werden kann. Durch die Teilintegration des Instrumentalunterrichts in den Regelklassenunterricht wird der Musikschule die Möglichkeit gegeben, auch während der regulären Unterrichtszeit Instrumentallektionen zu erteilen. Damit wird
- ein sinnvolles Angebot für leistungsstarke SchülerInnen geschaffen,
- die Musikschule näher an die Primarschule herangeführt und
- die Arbeitsbedingung für Instrumentallehrerpersonen verbessert.
Der integrierte Instrumentalunterricht kann nur an jenen Schulstandorten erfolgen, welche über die nötige Infrastruktur (Räume und Instrumente) verfügen, damit die SchülerInnen das Schulhaus nicht wechseln müssen.
Die Lehrpersonen aller 3. bis 6. Klassen
- planen innerhalb ihres Stundenplans mindestens zwei Lektionen ein, während denen SchülerInnen für die Dauer von 30 Minuten den Klassenunterricht verlassen und den Instrumentalunterricht besuchen dürfen. Dies sollten Lektionen sein, in denen frei gearbeitet wird (z. B. am Wochen- oder Arbeitsplan). Andere Lektionen kommen aber auch in Frage. Es muss sichergestellt werden, dass während dieser Zeit, die abwesenden SchülerInnen keine wichtigen Lerninhalte verpassen. Deshalb werden beispielsweise keine Einführungslektionen abgehalten.
- geben die Hälfte aller InstrumentalschülerInnen ihrer Klassen für den Besuch von integriertem Instrumentalunterricht frei. Es sollten dies vor allem Kinder sein, die im Regelklassenunterricht effizient arbeiten und starke Leistungen erbringen.
Die Instrumentallehrpersonen
- erstellen entsprechend der Anmeldungseingänge und der Angaben von den Klassenlehrpersonen die Lektionspläne. Diese werden den SchülerInnen bzw. deren Eltern mitgeteilt.
- Falls Schülerinnen und/oder ihre Eltern mit dem Besuch des Instrumentalunterrichts während der ordentlichen Unterrichtszeit nicht einverstanden sind, melden sie dies der Instrumentallehrperson. Diese unterbreitet dann einen Alternativvorschlag.