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Unterrichtsangebot

Aktuelles Unterrichtsangebot

Das Dokument «Unterrichtsangebote 2024/2025» informiert Sie über das genaue Angebot sowie weiter wichtige Hinweise betreffend Musikunterricht.

Generelle Bestimmungen

  • Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres. Die erste Woche nach den Sommerferien dient der Organisation. Für die SchülerInnen findet ein je nach Instrumentallehrperson individuelles Angebot statt. Der ordentliche Unterricht beginnt spätestens in der zweiten Schulwoche.
  • Schulferien und Feiertage entsprechen denjenigen der GSU-Volksschulen.
  • SchülerInnen sind zum regelmässigen Besuch des Unterrichts verpflichtet.
  • Die An- und Abmeldungen erfolgt mittels dafür vorgesehener, offizieller Formulare. Diese sind hier und auf dem Sekretariat der Hauptschulleitung erhältlich.
  • Das Schulgeld richtet sich nach dem gültigen Schulgeldtarif.
  • Stunden, die durch Krankheit der Lehrperson oder durch Schulveranstaltungen ausfallen, müssen nicht kompensiert werden.
  • Fallen auf Veranlassung der SchülerInnen Stunden aus, so besteht weder ein Anrecht auf Rückerstattung des Schulgeldes noch auf Nachholen der entsprechenden Lektionen.
  • Die Beschaffung der Instrumente, bzw. der notwendigen Unterrichtsmaterialien und Musikalien, ist Sache der SchülerInnen bzw. der Eltern. Die Lehrpersonen beraten gerne bei der Instrumentenwahl.