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18. Webinformation vom 23.06.2021

Sehr geehrte Eltern

Gerne informiere ich Sie über die aktuellsten Änderungen bezüglich Corona-Schutzmassnahmen in unseren Schulen.

Wie das Volksschulamt des Kantons Solothurn heute mitgeteilt hat, entfällt für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen die Maskenpflicht per sofort und wird im Aussenbereich der Schulen auch für die Erwachsenen aufgehoben. Für die Jugendlichen der Sekundarschule und alle Erwachsenen bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bis Ende Schuljahr bestehen.

Mit diesen Lockerungen reagiert der Kanton einerseits auf die heute vom Bundesrat beschlossenen, weiteren Öffnungsschritte. Anderseits hat das Solothurner Verwaltungsgericht in seinem Urteil bezüglich «Maskenpflicht von Kindern» festgehalten, dass das Volksschulamt die Maskenpflicht nicht anordnen darf. Eine solche Regelung habe den Charakter einer «Allgemeinverfügung» und müsse von der zuständigen Gesundheitsbehörde / dem Kantonsarzt erlassen werden. … Dies wird bezüglich der Maskenpflicht für die Jugendlichen der Sekundarschule morgen Donnerstag geschehen.

Auch wenn ich mir eine Befreiung von der Maskenpflicht auch für die Jugendlichen der Sek 1 gewünscht hätte, freue ich mich doch über diese Lockerungsschritte, welche in Absprache mit der kommunalen Aufsichtsbehörde sofort umgesetzt werden.
Im Rahmen des uns Möglichen wird der Vorstand GSU nächste Woche weitere Anpassungen des «Schutz- und Betriebskonzepts» vornehmen. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und herzliche Grüsse

Stefan Liechti, Hauptschulleiter

PS: Selbstverständlich ist es den Kindern und Jugendlichen weiterhin erlaubt, freiwillig eine Hygienemaske zu tragen.