Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Schularzt

«Die Gemeinden sorgen für den schulärztlichen Dienst.» So lautet im Kanton Solothurn die gesetzlich verankerte Regelung. Im Unterleberberg bestehen zurzeit noch verschiedene Vorsorgemodelle und Verträge mit Schulärzten. Mittelfristig soll die Praxis innerhalb der GSU in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vereinheitlich werden.

Struktur des bisher bewährtesten schulärztlichen Vorsorgemodells:
Durch den schulärztlichen Dienst werden Kinder erfasst, die ohnehin in regelmässiger Kontrolle beim Kinderarzt oder Hausarzt sind. Zudem ist ein fremder Arzt nicht legitimiert, bei einem Kind ohne Gegenwart der Eltern eine Ganzkörperuntersuchung durchzuführen. Deshalb hat der Regierungsrat Empfehlungen erlassen, welche die Vorsorgeuntersuchungen in die Hände der Individualmedizin geben. Jedes Kind soll vom schulärztlichen Dienst während der Schulzeit dreimal erfasst werden:

  • Untersuchung im Kindergarten
  • Untersuchung Mitte der Schulzeit (4. Klasse)
  • Kurzuntersuchung und Gespräch an der Sekundarstufe (8./9. Klasse, inkl. Mittelschule)

Im Kindergarten und in der 4. Klasse werden die Kinder vom eigenen Arzt körperlich untersucht. In der Sekundarstufe wird die Untersuchung durch ein individuelles Beratungsgespräch in der Arztpraxis ersetzt. Untersuchungen / Gespräche werden in einer Vorsorgekarte festgehalten. Die Lehrpersonen kontrollieren, ob alles nach Plan stattgefunden hat. Kinder, bei denen keine Untersuchungen durchgeführt wurden, werden vom Schularzt mit den Eltern in die Praxis bestellt. Falls Eltern ausdrücklich keine ärztliche Vorsorgeuntersuchung wünschen, wird dies dem Schularzt mitgeteilt.

Nach Vereinheitlichung der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in der GSU werden die Eltern ausführlich informiert. Solange gelten noch die bisherigen Modelle.